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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • 4 Tage Silvester-Urlaub im Ferien Hotel Rennsteigblick
    4 Tage Silvester-Urlaub im Ferien Hotel Rennsteigblick

    Enthaltene Leistungen: 3 x Übernachtung inkl. reichhaltigem Frühstück, davon 1x Katerfrühstück am 01.01., 1 x Begrüßungsgetränk, 2 x Abendessen im Rahmen der Halbpension inkl. offene Getränke (Bier, Wein, Softdrinks & Saft) während Ihrer Essenzeit von max. 1,5 Stunden, 1 x Silvester-Party mit kalt-warmen Buffet, Party mit DJ &Tanz, offener Getränke bis 01:00 Uhr, Mitternachtssnack und Höhenfeuerwerk, 1 x Winterwanderung mit Picknick, 1 x Abendveranstaltung in der Lobby, Nutzung der Sauna in der Zeit von 15.00 bis 21.00 Uhr

    Preis: 459.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann Arbeitgeber Urlaub in den Ferien verweigern?

    Kann Arbeitgeber Urlaub in den Ferien verweigern? In Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf bezahlten Urlaub, der jedoch in Absprache mit dem Arbeitgeber genommen werden muss. Der Arbeitgeber kann den Urlaub in den Ferien verweigern, wenn betriebliche Gründe vorliegen und eine Urlaubssperre angeordnet wurde. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber die Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigt und eine gerechte Verteilung des Urlaubs sicherstellt. Im Zweifelsfall sollte man sich an den Betriebsrat oder an eine Gewerkschaft wenden, um seine Rechte durchzusetzen.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet in den Ferien Urlaub zu geben?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet in den Ferien Urlaub zu geben? Grundsätzlich gibt es kein gesetzliches Recht auf Urlaub zu bestimmten Zeiten, auch nicht während der Ferien. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, den gesetzlichen Mindesturlaub gemäß dem Bundesurlaubsgesetz zu gewähren. Ob zusätzlicher Urlaub in den Ferien gewährt wird, hängt von den betrieblichen Vereinbarungen und der individuellen Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit dem Arbeitgeber über den Urlaubsanspruch und die Urlaubsplanung zu sprechen, um Konflikte zu vermeiden.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen?

    Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen? In der Regel kann ein Arbeitgeber Urlaub nicht einfach erzwingen, da die Gewährung von Urlaub in der Regel auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. wenn der Arbeitgeber aufgrund betrieblicher Gründe Urlaub anordnen muss. In solchen Fällen sollten die gesetzlichen Bestimmungen und eventuell bestehende Tarifverträge beachtet werden. Letztendlich sollte jedoch immer versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten?

    Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten? In Deutschland darf ein Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaub nicht einfach verbieten, da Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Allerdings kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Zudem können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen spezielle Regelungen zum Urlaubsanspruch festgelegt sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Urlaubsplanung rechtzeitig und einvernehmlich abstimmen, um Konflikte zu vermeiden. Im Zweifelsfall kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • 6 Tage Silvester-Urlaub im Ferien Hotel Rennsteigblick inkl. HP Plus
    6 Tage Silvester-Urlaub im Ferien Hotel Rennsteigblick inkl. HP Plus

    Die stressigen Weihnachtsfeiertage sind vorüber und Sie möchten sich am Jahresende etwas Erholung gönnen? Dann verbringen Sie den Jahreswechsel doch hier im schönen Thüringer Wald. Enthaltene Leistungen: 5 x Übernachtung, 1 x Begrüßungsgetränk, 4 x Frühstück vom reichhaltigen Buffet, davon 1x Katerfrühstück am Neujahrsmorgen, 1 x Katerfrühstück am Neujahrsmorgen, 4 x Abendessen im Rahmen der Halbpension inkl. offene Getränke (Bier, Wein, Softdrinks & Saft) während Ihrer Essenzeit von max. 1,5 Stunden (nur im Restaurant), 1 x Abendveranstaltung in der Lobby, 1 x Winterwanderung mit Picknick, 1 x Silvester-Party mit kalt-warmen Buffet, Party mit DJ &Tanz, offener Getränke bis 01:00 Uhr, Mitternachtssnack und Höhenfeuerwerk, Nutzung der Sauna in der Zeit von 15.00 bis 21.00 Uhr, Für dieses Angebot gelten gesonderte Stornofristen - siehe weitere Informationen zum Angebot

    Preis: 629.00 € | Versand*: 0 €
  • Bey, Jens: DuMont Bildband Reisen ohne Flug
    Bey, Jens: DuMont Bildband Reisen ohne Flug

    DuMont Bildband Reisen ohne Flug , EUROPA UNGEWÖHNLICH ERLEBEN, nachhaltig und ganz ohne Flug? Wie wäre es zum Beispiel mit Inselhüpfen per Fähre in Griechenland? Radelnd das romantische Cornwall erkunden? Oder mit einen Motorroller-Kurztrip durch hübsche Kleinstädte in Belgien düsen? Dieses Buch nimmt mit auf 30 spannende und einzigartige Trips quer durch Europa, die man so in keinem Reisebüro buchen, aber ganz mühelos nachreisen kann. Praktische Tipps zur fluglosen An- und Abreise, Schritt-für-Schritt-Beschreibung der Route sowie Vorschläge für Aktivitäten vor Ort machen die Planung leicht. Für noch mehr Inspiration sorgen im Kapitel "Mehr davon" rund 20 weitere Ideen für klimaschonenden Urlaub ¿ und zahlreiche tolle Fotos, die schon beim Durchblättern die Reiselust wecken. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Wurde der Urlaub vom Arbeitgeber abgelehnt, obwohl die Reise bereits bezahlt wurde?

    Es ist bedauerlich, dass der Arbeitgeber den Urlaub abgelehnt hat, obwohl die Reise bereits bezahlt wurde. Es ist wichtig, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um die Gründe für die Ablehnung zu verstehen und mögliche Lösungen zu finden. Es könnte auch ratsam sein, sich mit einem Arbeitsrechtsexperten zu beraten, um die eigenen Rechte und Optionen zu klären.

  • Warum hat der Arbeitgeber keinen Urlaub genehmigt, obwohl der Flug bereits gebucht wurde?

    Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitgeber einen Urlaub möglicherweise nicht genehmigt. Möglicherweise gibt es zu diesem Zeitpunkt bereits zu viele Mitarbeiter im Urlaub oder es gibt wichtige Projekte oder Termine, die nicht ohne weiteres verschoben werden können. Es ist auch möglich, dass der Arbeitgeber Bedenken hat, dass der Urlaub die Arbeitsabläufe oder die Produktivität des Unternehmens beeinträchtigen könnte. Es ist wichtig, mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren, um die genauen Gründe für die Ablehnung des Urlaubs zu erfahren.

  • Kann Arbeitgeber zu reisen zwingen?

    Kann Arbeitgeber zu reisen zwingen? Dies hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den geltenden Arbeitsgesetzen ab. In einigen Fällen kann es sein, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zu Dienstreisen verpflichten können, wenn dies im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Allerdings müssen Arbeitgeber auch die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter berücksichtigen und möglicherweise alternative Lösungen anbieten, wenn ein Mitarbeiter aus persönlichen Gründen nicht reisen kann. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen im Arbeitsvertrag zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Rechte und Pflichten beider Parteien eingehalten werden.

  • Kann der Arbeitgeber Urlaub verschieben?

    Kann der Arbeitgeber Urlaub verschieben? In der Regel darf der Arbeitgeber den genehmigten Urlaub nicht einseitig verschieben, es sei denn es gibt einen triftigen Grund dafür. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn es einen unerwarteten Engpass in der Arbeit gibt oder wichtige Projekte kurzfristig umgesetzt werden müssen. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig informiert und eine alternative Lösung anbietet. Grundsätzlich sollte der Urlaubstermin in Absprache mit dem Arbeitnehmer festgelegt und eingehalten werden.

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